23.03.2023Carbon Removal Certification Framework

CRCF: Unser Feedback zum EU-Vorschlag

Blauer Himmel scheint durch die Kronen eines Kiefernwaldes

Im November 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Zertifizierung der CO₂-Entnahme gemacht (Carbon Removal Certification Framework, CRCF). CDRterra-Forscher haben am 23. März 2023 ihr Feedback zu dem Entwurf eingereicht: Vor allem sei es dabei wichtig, zwischen Emissionsreduktion und CO₂-Entnahme zu unterscheiden, um abgeschwächte Minderungsziele zu vermeiden. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

CDR ist nur eine ergänzende Maßnahme zur Emissionsreduktion

CDRterra-Forschende betonen, dass die CO₂-Entnahme nicht als Ersatz für die Reduzierung von Emissionen dienen sollte. Sie soll lediglich eine ergänzende Maßnahme sein, um Netto-Null- und später Netto-Negativ-Emissionen von CO₂ und anderen Treibhausgasen zu erreichen. Daher muss der vorgeschlagene Rahmen in ein politisches Umfeld eingebettet werden, in dem die Rolle der CO₂-Entnahme eindeutig als Mittel zum Ausgleich schwer abbaubarer Restemissionen zusätzlich zu tiefgreifenden Emissionssenkungen definiert ist.

Keine negativen Auswirkungen auf andere Ökosystemleistungen

Der „Do No Significant Harm“-Ansatz wird im Zusammenhang mit der CO₂-Entnahme begrüßt. Denn er trägt dazu bei, dass die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht zu unbeabsichtigten Schäden an anderen wichtigen Umweltwerten wie zum Beispiel der biologischen Vielfalt führen. Allerdings ist es unerlässlich, einen so weit gefassten Grundsatz in konkrete Leitlinien und Schutzmaßnahmen zu überführen.

Aus dem vorliegenden Vorschlag geht jedoch nicht klar hervor, wie dies erreicht werden soll. Die Erfahrung auf den Kohlenstoffmärkten zeigt, dass die Operationalisierung eine Herausforderung ist und transparente Prozesse erfordert, die auch Beschwerden durch Beteiligte ermöglicht.

Um negative Nebeneffekte auf andere Ökosystemleistungen und Nachhaltigkeitsziele im Allgemeinen zu vermeiden, braucht es eine Standard-Checkliste, die auf leicht überwachbaren Indikatoren basiert.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Es muss sichergestellt werden, dass die CO₂-Entnahme transparent und nachvollziehbar ist. Auch die zur Messung und Überprüfung verwendeten Methoden müssen genau und zuverlässig sein.

Klare Definition und Grundlage für die Zusätzlichkeit

Um sicherzustellen, dass eine CO₂-Entnahme wirklich zusätzlich und nicht als „business as usual“ erfolgt, sollte der Rahmen strenge Kriterien für den Nachweis der Zusätzlichkeit festlegen – zum Beispiel durch die Verwendung einer kontrafaktischen Analyse.

Dauerhaftigkeit

Der Zertifizierungsrahmen sollte gewährleisten, dass der aus der Atmosphäre entfernte Kohlenstoff dauerhaft gespeichert wird und nicht nur vorübergehend gebunden und ohne Rechenschaftspflicht freigesetzt wird. Er sollte daher strenge Verfahren zur Überwachung und Überprüfung der CO₂-Entnahme im Laufe der Zeit festlegen. Zudem muss er sicherstellen, dass die CO₂-Entnahme nicht durch Leckagen oder andere Faktoren (insbesondere in der Biosphäre) entweicht und dass im Falle einer erneuten Freisetzung von Kohlenstoff automatisch angemessene Maßnahmen eingeleitet werden. Der Rahmen sollte eindeutige Verfahren festlegen und Haftungsfragen klären, wenn eine Dauerhaftigkeit nicht erfüllt ist.

Zur vollständigen CDRterra-Stellungnahme zum CRCF auf der Website der Europäischen Kommission